Mountainbikes ohne Elektroantrieb
Mountainbikes sind speziell dafür konzipiert, auf schwierigem Gelände wie Schotterwegen, Mountain-Trails oder steilen Abfahrten zu fahren. Sie verfügen über breitere und profilierte Reifen, eine aggressivere Sitzposition, eine Federgabel und in einigen Fällen auch eine Federung am Heck.
Mountainbikes sind robuster, können höhere Belastungen standhalten und sind für den Einsatz abseits befestigter Wege konzipiert. Das gilt sowohl für Mountainbikes mit als auch ohne Elektroantrieb.
Darf ich mit einem MTB überall fahren?
Mit einem Mountainbike ohne Straßenausstattung (s.a. Fahrradbeleuchtung laut StVZO) darf man in erster Linie auf speziell dafür vorgesehenen Strecken und Trails fahren.Dazu gehören:
Mountainbike-Strecken: Es gibt viele ausgewiesene Mountainbike-Strecken, die speziell für das Fahren mit Mountainbikes konzipiert sind. Diese Strecken verlaufen oft durch Wälder, Berge oder andere natürliche Gelände.
Bikeparks: In Bikeparks gibt es verschiedene Strecken und Parcours für Mountainbiker, die speziell für das Befahren mit Mountainbikes ausgelegt sind. Dort finden sich oft Sprungschanzen, Steilkurven und andere Hindernisse.
Wald- und Naturwege: In einigen Regionen ist es erlaubt, mit einem Mountainbike ohne Straßenausstattung auf Wald- und Naturwegen zu fahren. Dabei ist es wichtig, die örtlichen Regeln und Vorschriften zu beachten und keine Naturschutzgebiete zu befahren.
Was bedeutet „Straßenausstattung“ ?
Wichtige Regelungen für Fahrräder nach der StVZO (Stand 2023)Klingel: Fahrräder müssen eine gut hörbare Glocke haben. Andere Lärm verursachende Warnsignale sind nicht erlaubt (§ 64a StVZO)
Bremssystem: Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängig wirkende Bremssysteme haben, die während der Fahrt leicht zu bedienen sind und den Fahrbahnbelag nicht beschädigen. Jeweils Vorder- und Hinterradbremse sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 65 StVZO).
Fahrradbeleuchtung: Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht muss ein Fahrrad mit Beleuchtung ausgestattet sein. Seit dem 1. Juni 2017 darf auch batteriebetriebene Beleuchtung benutzt werden. Weiße und rote Reflektoren sind verpflichtend und dürfen auch in den Lampen integriert sein (§ 67 StVZO).
Reflektoren: Fahrräder sollten seitlich jeweils zwei Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren pro Rad haben. Ein weißer Reflektor vorne und ein roter Rückstrahler der Kategorie „Z“ hinten sind vorgeschrieben. Gelbe Reflektoren sind auch an den Pedalen erforderlich. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Fahrradtyp!